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Presse
22.11.2015, 22:07 Uhr Übersicht | Drucken
Amtsgericht Bergen ab 23.11.2015 nur noch Zweigstelle
Anfang vom Ende des Gerichtsstandortes auf Rügen?

Wieder eine Institution, die auf Kosten der Bürger eingeschränkt und dann irgendwann sicherlich ganz geschlossen wird. Zunächst wird eine Zweigstelle auf Rügen erhalten bleiben. Mit welcher Perspektive? Die Gebäudesubstanz, Personalstruktur der Zweigstelle muss erhalten bleiben und unterhalten werden. 

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Ob nun hier oder im neuen Amtsgericht Stralsund, mit Sicherheit müssen neue personelle wie sonstige Strukturen geschaffen werden. Alles wird viel Geld kosten und in einigen Monaten wird die vollständige Schließung der Zweigstellen vom Landtag damit begründet werden, dass die wenig noch verbliebenen Aufgaben, die Kosten nicht mehr rechtfertigen.

Und der Bürger? Gericht bedeutet nicht nur Gerichtsverfahren. Von Grundbuch, Vereinssachen bis Erbangelegenheiten. Die Gewährleistung der Justiz ist eines der grundgesetzlich festgeschriebenen Hauptaufgaben des Staates für uns Bürger. Und diese entfernt sich durch die gegenwärtige Entwicklung immer mehr von uns. Nun fahren wir ab dem 23.11. 2015 ins Grundbuchamt oder als Vereinsmitglied von Rügen nach Stralsund. Perspektivisch auch wegen jeder Erb- oder sonstigen Angelegenheit? 

Wohl dem, der dann Autofahrer ist, denn zeitgleich werden die Buslinien im Landkreis immer weiter ausgedünnt!

Was machte der Landtag seinerzeit? Er entschied mit dem Gesetz vom 11.11.2013 einen Eingriff in die Gerichtsstruktur, mit der Folge der Schließung von Gerichten und Umbildungen von Zweigstellen. Die Landtagsabgeordneten beschlossen aber nicht, wie die inhaltliche und personelle Ausrichtung der Zweigstellen künftig aussehen soll. Der Landtag hat stattdessen seine Gesetzgebungsbefugnis diesbezüglich vollständig an die Exekutive (Justizministerium) abgegeben, ohne Grenzen zu setzen. Dies lässt der Artikel 80 des Grundgesetzes kaum zu, denn Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung ist gerade nicht im Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz ausreichend bestimmt.

Komfortabel für die Wahlkreisabgeordneten vor Ort, denn sie bleiben von unbequemen öffentlich beobachteten Entscheidungen verschont, denn die Verordnung erlässt  weiterführend das Justizministerium, frei von jeder parlamentarischer Mitwirkung. 

Ein CDU Landtagsabgeordneter sagte ausweichend dazu: „Wenn ich vor die Wahl einer vollständigen Schließung des Gerichtsstandortes Bergen und einer Zweigstelle gestellt werde, dann werde ich für den Erhalt einer Zweigstelle hier in Bergen stimmen.“

Das beide Entscheidungen ein baldiges Ende der heute noch verbliebenen 6 Zweigstellen bedeuten, dürfte jedoch auch ihm klar sein und lehrt die Erinnerung. Im Ergebnis der vorherigen Gerichtsstrukturreform 1998 wurden, aus den 31 Amtsgerichten 21 Amtsbereiche und 10 Zweigstellen gebildet. Heute sind alle 10 Zweigstellen verschwunden.


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