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27.12.2013 Übersicht | Drucken

Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern

Das Abrennen von Feuerwerkskörpern kann bei unsachgemäßem Umgang für Mensch, Natur und Gebäude sehr gefährlich werden. Gerade auf der Insel Hiddensee.
Wir bitten Sie daher, sich an die Hinweise der Gemeinde zu halten und unsere schöne Insel nicht zu gefährden. Danke!


Die HIDDENSEEpartei und Bürgermeister Thomas Gens mahnen zu verantwortungsvollem Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Silvester auf der Insel Hiddensee - Ein Abbrennen in Nähe von reetgedeckten Gebäuden ist auf der Insel untersagt

„Rechtzeitig zu Silvester möchte ich darauf hinweisen, dass es in den Ortsteilen

Grieben, Kloster, Vitte und Neuendorf der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee auch zum Jahreswechsel 2013/14 verboten ist, in einem Abstand von unter
180 m zu reetgedeckten Gebäuden pyrotechnische Gegenstände der Klasse II abzubrennen“, macht der Inselbürgermeister Thomas Gens (HIDDENSEEpartei) auf der Insel bekannt und bittet um Verständnis und Rücksicht beim Umgang mit

Feuerwerkskörpern.


Zu den pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II gehören unter anderem

Kleinfeuerwerke mit der Zulassungsnummer BAM-PII, wie z. B. Raketen, Feuertöpfe, Knallkörper, Schwärmer usw.


Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ebenfalls untersagt:

- in den Nationalparkgebieten (Nationalparkverordnung v. 12.09.1990). Das

betrifft den gesamten Dornbusch, den alten und neuen Bessin, das Gebiet

südlich der "Heiderose" und das Gebiet südlich von Neuendorf mit den

zugehörigen Strandbereichen,

- in den Naturschutzgebieten (Behandlungsrichtlinien der Naturschutzgebiete i. V.

m. dem Landesnaturschutzgesetz v. 21.07.1998, zuletzt geändert vom

22.11.2001). Das betrifft u.a. die Heide südlich von Vitte mit dem

zugehörigen Strandbereich.


Wir bedanken und für Ihr Verständnis.
 

Zusatzinformationen zum Download

Bekanntmachung der Gemeinde