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Presse
23.05.2014, 21:03 Uhr Übersicht | Drucken
Thomas Gens gewinnt Rechtsstreit gegen NDR
Oberlandesgericht untersagt dem NDR Stasi Berichterstattung wie am 13.11.2012

Thomas Gens gewinnt Rechtsstreit gegen den NDR und obsiegt vor dem OLG Rostock im Berufungsverfahren. 



Am Mittwoch hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Rostock auf Grund der mündlichen Berufungsverhandlung vom 30.04.2014 das Urteil des Landgerichts Rostock vom 23.08.2013 abgeändert. Damit ist der NDR mit dem Versuch gescheitert, die einstweilige Verfügung des Landgerichtes Berlin, durch das Landgericht Rostock, aufheben zu lassen. 


Hierzu heißt es im Tenor des Urteils des OLG Rostock:

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 27.11.2012 gegen den NDR wird aufrechterhalten und klarstellend wie folgt formuliert.

Soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung geschieht, wie sie am 13.11.2012 auf der website von NDR 1 Radio MV erfolgt ist, wird dem NDR bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,· €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am Intendanten, untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten

zu lassen,

 

- Thomas Gens sei "Stasi-Mitarbeiter" gewesen;

- Thomas Gens habe mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS)    zusammengearbeitet;

- es lägen Berichte vor, die Thomas Gens für den Geheimdienst verfasst" habe, wobei mit Geheimdienst das MfS gemeint Ist.

 

Leider hat der NDR bisher weder auf der eigenen Homepage, im Radio NDR1 MV oder im Nordmagazin über diese Entscheidung des Berufungsgerichtes berichtet. Anders war es seinerzeit im August 2013. Die nun abgeänderte und rechtsfehlerhafte Entscheidung des Landgerichtes in Rostock wurde noch am selben Tag stündlich in den Nachrichten im Rundfunk und selbst im Nordmagazin ausführlich verbreitet und kommentiert.



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